Eine Anliegerbescheinigung kann nur auf natürliche oder juristische Personen ausgestellt werden.
Als Käufer:in oder Kaufinteressent:in benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der Eigentümer:in oder einen Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf, den Sie diesem Antrag bitte als PDF beifügen.
Als Gutachter:in benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der Eigentümer:in oder einen Beschluss des Amtsgerichts, den Sie diesem Antrag bitte als PDF beifügen.
Als erbende Person benötigen Sie entweder einen Erbschein oder ein entsprechendes Testament, das Sie diesem Antrag bitte als PDF beifügen.
Für Vermittlungs oder Vermarktungszwecke benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der Eigentümer:in oder einen Vermarktungs- oder Vermittlungsauftrag, den Sie diesem Antrag bitte als PDF beifügen.