Hundeanmeldung

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Klassifizierung des Hundes

Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet verschiedene Kategorien von Hunden:

Der Hund hat ein Gewicht von unter 20 Kilogramm und eine Widerristhöhe von weniger als 40 Zentimetern. Außerdem gehört der Hund keiner der unter gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen genannten Rassen an.
Der Hund erreicht ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.
Der Hund gehört zu einer der folgenden Rassen, einschließlich deren Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu.
Der Hund gehört zu einer der folgenden Rassen, einschließlich deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden, oder die Gefährlichkeit des Hundes wurde im Einzelfall festgestellt:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier

Hinweis: Sollte sich das Gewicht oder die Widerristhöhe Ihres Hundes nachträglich derart verändern, dass die bisherige Kategorie nicht mehr zutrifft, dann müssen Sie dies umgehend mitteilen.

Hundehaltende Person
Zusätzliche Aufsichtspersonen

Für jede zusätzliche Aufsichtsperson sind Unterlagen einzureichen. Welche Unterlagen das sind, wird weiter unten in diesem Formular aufgeführt.

Vorname Nachname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Aktionen
weitere Aufsichtspersonen
Weitere Angaben
Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer zu stellen.

Befreit von der Hundesteuer sind: 

  • Assistenzhunde (Personen mit Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis)
  • Diensthunde von Forstbeamten oder zur ausschließlichen Bewachung von Herden
  • Hunde auf dem Tierheim Nordkeis Coesfeld (für zwei Jahre) 

Die Hundesteuer wird ermäßigt bei:

  • Rettungshunden
  • Wachhunde für Gebäude, welche mehr als 200m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
  • Leistungsempfangende nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG

Zutreffendes bitte ankreuzen

Befreiung bei Assistenzhunden für Personen mit Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis.
Befreiung bei Diensthunden von Forstbeamten oder zur ausschließlichen Bewachung von Herden
Befreiung bei Hunden aus dem Tierheim Nordkeis Coesfeld (für zwei Jahre)
Ermäßigung bei Rettungshunden
Ermäßigung bei Wachhunden für Gebäude, welche mehr als 200m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
Ermäßigung für Leistungsempfangende nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG
Ich erkläre hiermit, dass Änderungen der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung beziehungsweise Steuerbefreiung unverzüglich gemeldet werden. 
Angaben zum Hund
Bei Mischlingen sind alle Rassen anzugeben.
Im ausgewachsenen Zustand
Im ausgewachsenen Zustand
Unterbringung des Hundes

Adresse der Hundehaltung

Zwinger/Gehege

Begründung des besonderen Interesses zur Haltung eines gefährlichen Hundes

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht.

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen eingereicht werden müssen!

Basierend auf Ihre Angaben müssen Sie zu Ihrem Antrag auf Haltung eines großen Hundes nach Landesgesetz NRW folgende Unterlagen einreichen: 

  • Sachkundenachweis (Bescheinigung durch anerkannte Sachverständige, Tierärzt:innen oder Jagdschein) der hundehaltenden Person
  • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Microchip 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
  • Foto des Hundes (nur bei Mischlingen erforderlich)

Basierend auf Ihre Angaben müssen Sie zu Ihrem Antrag auf Haltung eines kleinen Hundes folgende Unterlagen einreichen: 

Wer einen gefährlichen Hund gemäß §3 LHundG NRW im Stadtgebiet Coesfeld hält oder halten will, benötigt dafür vorab die Erlaubnis des Ordnungsamtes. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen einreicht.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperlich und geistig in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen
  • Erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes)
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister – nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer besonderen Hundehaftpflichtversicherung (mit erkennbarer Angabe der Rasse und Deckungssumme)
  • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes durch einen Microchip

Wer einen Hund bestimmter Rassen gemäß §10 LHundG NRW im Stadtgebiet Coesfeld hält oder halten will, benötigt dafür vorab die Erlaubnis des Ordnungsamtes. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen einreicht.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperlich und geistig in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen
  • Erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten Sachverständigenstelle)
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister – nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer besonderen Hundehaftpflichtversicherung (mit erkennbarer Angabe der Rasse und Deckungssumme)
  • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes durch einen Microchip

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für zusätzliche Aufsichtspersonen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperlich und geistig in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen
  • Erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes)
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister – nicht älter als 3 Monate)

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für zusätzliche Aufsichtspersonen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperlich und geistig in der Lage sein den Hund sicher zu halten und zu führen
  • Erforderliche Sachkunde (Sachkundenachweis des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten Sachverständigenstelle)
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister – nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis über die Begründung für die von Ihnen beantragte Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer
  • Anschaffungsnachweis in Form eines Kaufvertrags oder ähnlichem
Maximal 20 Dateien möglich.
20 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg.
20 MB Beschränkung pro Formular.

Unterlagen, die jetzt noch nicht hochgeladen werden, können später in Papierform oder per E-Mail an das Team kommunale Abgaben nachgereicht werden. Hier geht es zu den Kontaktdaten zum Team Allgemeines Ordnungsrecht.

Unterlagen, die jetzt noch nicht vorliegen, können später in Papierform oder per E-Mail an das Team kommunale Abgaben nachgereicht werden. Hier geht es zu den Kontaktdaten zum Team Allgemeines Ordnungsrecht.

Sonstiges