Befreit von der Hundesteuer sind:
- Assistenzhunde (Personen mit Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis)
- Diensthunde von Forstbeamten oder zur ausschließlichen Bewachung von Herden
- Hunde auf dem Tierheim Nordkeis Coesfeld (für zwei Jahre)
Die Hundesteuer wird ermäßigt bei:
- Rettungshunden
- Wachhunde für Gebäude, welche mehr als 200m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
- Leistungsempfangende nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG